Steuerberatung Privat

Am häufigsten werden wir für Privatpersonen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung - auch bekannt als Lohnsteuerjahresausgleich - tätig.

Die Leistung

Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlagen bei Einkünften aus:
  • nichtselbständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (private Veräußerungsgeschäfte etc.)

Erstellung der Erbschaftssteuererklärung

Wir unterstützen und beraten Sie rund um diese Themen:
  • Eigenheimzulage
  • Kindergeld
  • Investitionszulage
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsauftrag
  • Arbeitnehmersparzulage
  • "Riester-Rente"
  • Alterseinkünftegesetz

Natürlich gehören auch diese Leistungen zu unserem Service:
  • Prüfen der Steuerbescheide
  • Kommunikation mit den Finanzämtern und Finanzgerichten
  • Beratung zur Steuerklasse
  • Information zur voraussichtlichen Steuererstattung bzw. -nachzahlung
  • Einlegen und Führen von Rechtsmitteln

Der Preis

Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen sind wir an die Gebührenordnungen der Rechtsanwälte (RVG) und der der Steuerberater (StBVV) gebunden. Die Gebühr für die Erstellung der Einkommensteuererklärung orientiert sich am Jahreseinkommen und berücksichtigt den Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. So wird beispielsweise für eine Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus mehreren Einkunftsarten wie z.B. aus Kapitaleinkünften oder aus Vermietung und Verpachtung etc. eine höhere Gebühr berechnet als bei Erklärungen mit nur einer Einkunftsart (Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit). Allgemein lässt sich sagen, dass sich in der Regel keine höheren Preise für unsere Leistungen ergeben als bei der Lohnsteuerhilfe, bei vollem Leistungsumfang.
Ihre Fragen beantworten wir gerne. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Foto: www.anwaltverein.de
Revision: 06.10.2021 · 10:29 · © auskunft-recht.de