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JahresabschlussDie LeistungUm diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, erstellen wir zeitnah für Ihr Unternehmen:
In einem "Herbstgespräch" gehen wir mit unseren Mandanten "in Klausur", besprechen die Lage des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung, die aktuelle Situation. So können wir gemeinsam eventuell notwendige Änderungen festlegen und die Strategie bestimmen. Denn nur vor Ablauf des Geschäftsjahres können wir Sie aktiv zu Gestaltungen beraten. Anpassungen können danach nur noch begrenzt vorgenommen werden. Als Interessenvertreter für Ihre Belange gehört zu diesem Themenkreis selbstverständlich auch dazu:
Der Preis
Für die Erstellung der Bilanz, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der jährlichen Steuererklärungen sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Bei der Abrechnung bilden unter anderem die Bilanzsumme, der Jahresumsatz und der Gewinn des Unternehmens die Grundlage für die Gebühr.
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Revision: 06.10.2021 · 10:28 · © auskunft-recht.de |