Jahresabschluss
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Die Leistung
Um diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, erstellen wir zeitnah für Ihr Unternehmen:
![]() ![]() | Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
![]() ![]() | Handelsbilanz |
![]() ![]() | Steuerbilanz |
![]() ![]() | Steuererklärungen für alle Steuerarten, wie zum Beispiel Umsatzsteuerjahreserklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung usw. |
![]() ![]() | Zwischen- und Sonderbilanzen |
In einem "Herbstgespräch" gehen wir mit unseren Mandanten "in Klausur", besprechen die Lage des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung, die aktuelle Situation. So können wir gemeinsam eventuell notwendige Änderungen festlegen und die Strategie bestimmen. Denn nur vor Ablauf des Geschäftsjahres können wir Sie aktiv zu Gestaltungen beraten. Anpassungen können danach nur noch begrenzt vorgenommen werden.
Als Interessenvertreter für Ihre Belange gehört zu diesem Themenkreis selbstverständlich auch dazu:
![]() ![]() | Prüfen von Steuerbescheiden |
![]() ![]() | Vertretung gegenüber dem Finanzamt sowie bei Außenprüfungen und Bußgeldverfahren |
![]() ![]() | Führen von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsmitteln |
Der Preis
Für die Erstellung der Bilanz, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der jährlichen Steuererklärungen sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Bei der Abrechnung bilden unter anderem die Bilanzsumme, der Jahresumsatz und der Gewinn des Unternehmens die Grundlage für die Gebühr.
Um Sie als Unternehmer über den zu erwartenden Kostenrahmen informieren zu können, haben wir einen Preisrechner eingerichtet. Hier können Sie mit ein paar wenigen Angaben ermitteln, welche Kosten in etwa entstehen