Jahresabschluss

Der Jahresabschluss eines Unternehmens ermittelt den finanziellen Erfolg der Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag. Er bildet die Basis für die Bonität des Unternehmens bei Kreditinstituten und Leasinggesellschaften sowie für die Besteuerung des Unternehmens. Jedoch dient er nicht nur dazu, den verschiedensten Verpflichtungen nach außen nachzukommen, sondern gleichermaßen dem Unternehmer selbst zur Unternehmenssteuerung.

Die Leistung

Um diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, erstellen wir zeitnah für Ihr Unternehmen:
Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung
Handelsbilanz
Steuerbilanz
Steuererklärungen für alle Steuerarten, wie zum Beispiel Umsatzsteuerjahreserklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung usw.
Zwischen- und Sonderbilanzen

In einem "Herbstgespräch" gehen wir mit unseren Mandanten "in Klausur", besprechen die Lage des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung, die aktuelle Situation. So können wir gemeinsam eventuell notwendige Änderungen festlegen und die Strategie bestimmen. Denn nur vor Ablauf des Geschäftsjahres können wir Sie aktiv zu Gestaltungen beraten. Anpassungen können danach nur noch begrenzt vorgenommen werden.
Als Interessenvertreter für Ihre Belange gehört zu diesem Themenkreis selbstverständlich auch dazu:
Prüfen von Steuerbescheiden
Vertretung gegenüber dem Finanzamt sowie bei Außenprüfungen und Bußgeldverfahren
Führen von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsmitteln

Der Preis

Für die Erstellung der Bilanz, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der jährlichen Steuererklärungen sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Bei der Abrechnung bilden unter anderem die Bilanzsumme, der Jahresumsatz und der Gewinn des Unternehmens die Grundlage für die Gebühr.
Revision: 06.10.2021 · 10:28 · © auskunft-recht.de