Kündigung von Steuerberatungsverträgen


Verträge sind einzuhalten! Sie haben nicht fristgemäß gekündigt! Der Vertrag kann erst zum Jahresende beendet werden!

So oder ähnlich argumentieren die meisten Berater, wenn ein Mandant nicht mehr beraten werden will.

Sicher, meist wird zu Beginn des Mandatsverhältnisses ein mehr oder weniger ausgefeilter Steuerberatungsvertrag unterschrieben. Manchmal findet sich lediglich auf der Vollmacht der Zusatz "und Auftrag" und im Kleingedruckten steht dann etwas von Kündigungsfristen. Mehr oder weniger ausführlich geregelt ist in diesen Verträgen die ordentliche Kündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen.

Ein direkter Hinweis auf die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit gem. § 627 BGB fehlt jedoch meist.

Diese Vorschrift beinhaltet ein Kündigungsrecht für Verträge mit Vertrauensstellung.

Der Steuerberatungsvertrag ist ein Vertag mit Vertrauensstellung im Sinne des BGB. Das heißt, es handelt sich um die Erbringung höherer Dienste, die üblicherweise nur im Rahmen einer Vertrauensstellung übertragen werden.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 627 BGB kann ein solcher Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung sowohl von dem Mandanten als auch vom Steuerberater ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kündigungsgrund gekündigt werden.

Lediglich das Kündigungsrecht des Steuerberaters ist gesetzlich etwas eingeschränkt.

Das Kündigungsrecht gemß § 627 BGB kann nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung, oder in Formularverträgen in der Rubrik "Sonstiges" handschriftlich ausgeschlossen werden.

Ein solcher Ausschluss erfolgt jedoch regelmäßig nicht.

Mit einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung kann also das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

Ein Vergütungsanspruch steht dem Steuerberater nach der Kündigung nur für die Dienste zu, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbracht worden sind.

Steuerberatungsverträge mit Vertragbindung werden in unserer Kanzlei nicht geschlossen. Wir freuen uns, wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind!

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Revision: 18.06.2013 · 20:10 · © auskunft-recht.de